Volksempfänger vorgestellt

Das High­light der 10. Funk­aus­stel­lung im Sommer 1933 war die Präsen­ta­tion des Volks­emp­fän­gers durch den NS-Propa­gan­da­mi­nis­ter Joseph Goeb­bels. Das Gerät trug die Bezeich­nung VE 301, die Zahl steht für den Tag der Macht­über­gabe an die Nazis, den 30.1. im selben Jahr. Zwar gab es damals bereits Radios, diese waren jedoch wesent­lich teurer als die 76 Reichs­mark, die der Volks­emp­fän­ger kostete.

Goeb­bels hatte früh erkannt, dass der Rund­funk sich hervor­ra­gend als Propa­gan­da­me­dium eignet. Bei seiner Eröff­nungs­rede sagte er: “Spätere Gene­ra­tio­nen würden einmal fest­stel­len, dass der Rund­funk für unsere Zeit genauso eine Entwick­lung der geis­ti­gen und seeli­schen Beein­flus­sung der Massen einge­lei­tet hat wie zu Anbruch der Refor­ma­tion die Erfin­dung der Buch­dru­cker­kunst”.

Tatsäch­lich war das erste Modell bereits am ersten Tag mit 100.000 Exem­pla­ren ausver­kauft. Herge­stellt wurde dieses Radio von den 28 größ­ten Produ­zen­ten in Deutsch­land, aller­dings nicht ganz frei­wil­lig: Schon im April hatte Goeb­bels sie zur Entwick­lung und Herstel­lung des Volks­emp­fän­gers verpflich­tet. Die Rund­funk­in­dus­trie war über das für die Käufer güns­tige Ange­bot nicht begeis­tert, weil sie natür­lich lieber ihre teure­ren Geräte verkau­fen woll­ten. Aber sie hatten keine Wahl.

Als 1938 das Nach­fol­ge­mo­dell Deut­scher Klein­emp­fän­ger (DKE 38) aus schwar­zem Bake­lit auf den Markt kam, kostete dieser sogar nur noch 35 Reichs­mark. Aufgrund des kreis­run­den Laut­spre­chers und natür­lich der Propa­gan­da­sen­dun­gen wurde er schnell als Goeb­bels-Schnauze bezeich­net.

Insge­samt wurden vom Volks­emp­fän­ger etwa 12 Millio­nen Stück verkauft. Anders als im Nach­hin­ein oft behaup­tet, konnte man damit auch auslän­di­sche Sender empfan­gen. Deshalb wurden die Geräte nach Kriegs­be­ginn mit dem Hinweis ausge­lie­fert: “Wer den Feind hört, wird mit Zucht­haus bestraft, und wer abge­hörte Nach­rich­ten weiter­ver­brei­tet, wird hinge­rich­tet”.
Als Werbe­maß­nahme war dieser Hinweis vermut­lich eher nicht geeig­net.

Foto 1: Bundes­ar­chiv, Bild 146‑1978–056–04A / CC-BY-SA 3.0

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