Einführung von BVG-Einmannwagen

Die BVG führte am 1. Dezem­ber 1965 auf einer Busstre­cke erst­mals den Einmann­be­trieb ein, bei dem nicht ein Schaff­ner, sondern der Fahrer das Fahr­geld kassiert. Auf der Linie 20 (Tegel­ort – U‑Bhf. Tegel – Alt-Lübars) wurden Doppel­deck­busse des Typs Büssing DE 65 einge­setzt. Der Einmann­be­trieb wurde einge­führt, um die Effi­zi­enz zu stei­gern und die Betriebs­kos­ten zu senken.

Bis zu diesem Zeit­punkt war immer ein Schaff­ner im Bus, der stän­dig beob­ach­ten musste, wer neu einge­stie­gen ist und wo er oder sie sich hinge­setzt hatte, um dann dort zu kontrol­lie­ren oder abzu­kas­sie­ren. Dies war natür­lich beson­ders bei den Doppel­de­cker­bus­sen eine kaum zu schaf­fende Aufgabe. Erst 1981 verschwand der letzte Schaff­ner in den BVG-Bussen.

Die Einmann­wa­gen wurden durch rote Aufkle­ber an der Vorder­seite der Busse gekenn­zeich­net, die Fahr­gäste durf­ten nun nur noch vorn einstei­gen. Dort konn­ten sie entwe­der eine Zeit­karte vorzei­gen oder muss­ten beim Busfah­rer einen Fahr­schein kaufen. Dazu wurden schritt­weise auch neue Busse ange­schafft, die vorn extra­breite Türen besa­ßen. So konn­ten jeweils zwei Perso­nen gleich­zei­tig einstei­gen.

Die Einfüh­rung der Einmann­wa­gen waren sowohl in der Bevöl­ke­rung, als auch bei der BVG umstrit­ten. Busfah­rer beklag­ten sich über die zusätz­li­che Arbeit durch die Kontrol­len und den Fahr­schein­ver­kauf, Fahr­gäste über die dadurch verlän­gerte Stand­zeit an den Halte­stel­len. Für die BVG war es auch ein Problem, die vielen frei­ge­wor­de­nen Schaff­ner ander­wei­tig im Betrieb unter­zu­brin­gen.

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