
Der in der Krolloper tagende Reichstag erließ am 23. März auf Antrag der Nazi-Regierung mit Unterstützung ihrer Koalitionspartner das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich („Ermächtigungsgesetz“); angeblich, um linksradikal-bolschewistische Gefahren abzuwehren. Das Gesetz, das am 24. März in Kraft trat, übertrug viele verfassungsmäßige Rechte des Reichstages auf die Regierung. Das Parlament hat sich damit faktisch selbst entmachtet, die Hitler-Diktatur war fest installiert.
Bereits am 28. Februar war die Reichstagsbrandverordnung erlassen worden, die schon wichtige Artikel der Verfassung außer Kraft gesetzt hatte.
Bei der Abstimmung im Reichstag zum Ermächtigungsgesetz stimmten ausschließlich die SPD-Abgeordneten dagegen. Die Abgeordneten der KPD waren nicht mehr anwesend, weil sie entweder verhaftet oder geflohen waren. Für das Gesetz stimmten alle anderen im Reichstag vertretenden Parteien: Deutschnationale Volkspartei (DNVP), Zentrumspartei, Bayerische Volkspartei (BVP), Deutsche Staatspartei (DStP), Christlich-Sozialer Volksdienst (CSVd), Deutsche Volkspartei (DVP), Bauernpartei sowie der Landbund. Unter ihnen auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (für die DStP). Zur Einschüchterung der Abgeordneten hatte die Nazis zahlreiche SA-Männer im Saal verteilt, im Vorfeld waren viele Abgeordnete auch bedroht worden.
Der vorauseilende Gehorsam der Parteien nutzte ihnen jedoch nichts. Im Mai und Juni 1933 wurden außer der NSDAP alle politischen Parteien verboten oder lösten sich selbst auf. Damit war Deutschland endgültig eine Ein-Parteien-Diktatur. Hitler hatte sein Ziel erreicht.
Auszüge der Reden vom Sozialdemokraten Otto Wels und Hitler im Reichstag am 23. März 1933:
Foto: Bundesarchiv, Bild 102–14439
Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
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