Ordnungsamt zensiert Künstler

Die Gale­rie von Wilhelm Peters in der Bleib­treu­str. 52 erfreut sich derzeit verstärk­tem Inter­esse. Ordnungs­amts­mit­ar­bei­ter des Bezirks­amts Char­lot­ten­burg-Wilmers­dorf hatten den Künst­ler aufge­for­dert, zwei seiner Bilder aus dem Schau­fens­ter zu entfer­nen, weil diese Porno­gra­fie zeigen würden. Angeb­lich hätten sich Anwoh­ner beschwert.
Tatsäch­lich sind auf den Bildern Geschlechts­teile zu sehen und auf einem ein Sexakt. Die Vorwürfe der Verbrei­tung von Porno­gra­fie sind aller­dings lächer­lich, es handelt sich eindeu­tig um Kunst­werke. Immer­hin stellte der Bundes­tag bereits 1973 fest, dass Bilder nur dann als porno­gra­fisch einzu­stu­fen sind, wenn sie “zum Ausdruck brin­gen, dass sie ausschließ­lich oder über­wie­gend auf die Erre­gung eines sexu­el­len Reizes bei dem Betrach­ter abzie­len”. Bisher wurden aber noch keine onanie­ren­den Männer­hor­den vor der Gale­rie gesich­tet.

Unklar ist auch, ob das Ordnungs­amt über­haupt befugt ist, dem Künst­ler die Ausstel­lung dieser Werke zu verbie­ten. Leider hat er es nicht drauf ankom­men lassen, und die sicht­ba­ren Geschlechts­teile auf dem Bildern mit klei­nen Zetteln über­klebt.
Inter­es­sant ist, dass sich vor 40 Jahren genau am selben Ort schon einmal etwas ähnli­ches abspielte: Damals befand sich in dem Haus der Schwu­len-Buch­la­den Prinz Eisen­herz. Er bekam Besuch von der Poli­zei, weil im Schau­fens­ter Bücher ausge­legt waren, auf denen nackte Männer zu sehen waren. Dies reichte damals schon für eine Straf­ver­fol­gung.
Da waren die Römer und Grie­chen vor 2.500 Jahren bereits weiter, als sie Statuen nack­ter Männer und Frauen in ihren Städ­ten aufstell­ten. Und auf tausen­den Abbil­dun­gen sind sogar Geschlechts­akte zu sehen.Muss man nun damit rech­nen, dass das Ordnungs­amt demnächst durch die Museen zieht und auch dort die Kunst­werke zensiert?

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