Die Zerstörung einer Familie durch das Jugendamt

Das Jugend­amt Berlin-Mitte nimmt einer Fami­lie ihre drei Kinder weg, zwei davon gleich nach der Geburt. Was hat dies mit den Akti­vi­tä­ten der Groß­mutter zu tun, mit Kunge­leien zwischen Amts­ver­tre­te­rin­nen, einer Gutach­te­rin und einer Rich­te­rin? Und warum unter­nimmt der zustän­dige Stadt­rat nichts dage­gen?

Aufgabe der Jugend­äm­ter ist es, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugend­li­che ein siche­res Leben bekom­men. Leider gibt es immer wieder Beispiele, dass dies nicht in der nöti­gen Konse­quenz geschieht. Gründe sind meist Über­ar­bei­tung der zustän­di­gen Sach­be­ar­bei­te­rIn­nen aufgrund der Perso­nal­not. Dies ist auch in Berli­ner Jugend­äm­tern nicht anders, sodass manch­mal wich­tige Aufga­ben für Tage oder sogar Wochen nicht geleis­tet werden können.

Umso mehr erstaunt es, wenn das Jugend­amt im Bezirk Mitte offen­bar so viel Kapa­zi­tä­ten hat, dass es eine Fami­lie über Jahre immer wieder in ihrer Entwick­lung behin­dert und ihnen ihre Kinder entzieht, ohne dass es dafür einen nach­voll­zieh­ba­ren Grund gäbe.

Um das Dilemma zu verste­hen, muss man die Anfänge sehen: Die Mutter einer zwei­jäh­ri­gen Toch­ter zieht in die Wohnung ihres Verlob­ten. Ihre Mutter, die Groß­mutter des Mädchens, wohnte bis dahin im Neben­haus und hatte sie unter Kontrolle. Bis kurz zuvor war sie im Bezirks­amt tätig, bis sie in Rente ging. Den Part­ner ihrer Toch­ter kann sie nicht leiden und macht über­all Stim­mung gegen ihn.

Ein paar Tage nach dem Umzug im Dezem­ber 2017 sind Kind, die Mutter und der Verlobte zum Essen bei einem Bekann­ten in der Wohnung. Die Toch­ter spaziert in die Küche und fasst an den Herd, der zwar ausge­schal­tet, aber noch heiß ist. Mit trau­ri­gem Gesicht zeigt sie die Hand, weint aber nicht mal. Trotz­dem fahren die Eltern sofort mit ihr zum Kinder­kran­ken­haus der Charité, wo ihr eine Salbe aufge­tra­gen wird. Außer­dem wird das Kind unter­sucht, wobei Häma­tome fest­ge­stellt werden. Pflicht­ge­mäß werden die Poli­zei und das Jugend­amt infor­miert.

Damit beginnt sich das Rad zu drehen: Die Mutter erklärt, dass sie die Toch­ter einmal fest­hal­ten musste, als sie mit ihr auf der Straße unter­wegs war. Als die Toch­ter gezerrt hat, sind natür­lich Häma­tome entstan­den. Als das Kind krank wurde und nicht essen und trin­ken wollte, waren sie mit ihr beim Arzt. Er sagte ihnen, sie müss­ten ihr auf jeden Fall etwas einflö­ßen. Also haben sie ihr den Mund aufge­hal­ten und sie gefüt­tert. Dabei hat sie blaue Flecken an den Wangen bekom­men. Dies alles sind keine schö­nen Situa­tio­nen, aber wer selber Kinder erzieht, kennt sie.

Danach jedoch eska­lierte die Lage, als die Groß­mutter davon erfuhr und bei ihrem alten Arbeits­platz im Bezirks­amt inter­ve­nierte. Ihr Ziel war es, die Enke­lin der Kindes­mut­ter wegneh­men zu lassen und es selber zu bekom­men. Sie wusste ja, wie die Dinge im Amt laufen und wen man mit welchen Argu­men­ten anspre­chen muss.

Tatsäch­lich wurde dem Paar die Toch­ter entzo­gen und „in Obhut“ genom­men. Das Jugend­amt soll den Fall prüfen und wird von der Groß­mutter immer wieder beein­flusst, so dass sie deren Lüge von einer Miss­hand­lung des Mädchens glau­ben. Die Stel­lung­nahme von Nach­barn und Freun­den der Mutter, die engen Kontakt zu ihnen haben, werden nicht beach­tet.

Baby bekommt Schlag­an­fall

Als die Mutter im Jahr darauf ihr zwei­tes Kind zur Welt bringt, geschieht der größte Skan­dal: Drei Perso­nen vom Jugend­amt Mitte erschei­nen keine 24 Stun­den nach der Geburt im Kran­ken­haus, um das Baby mitzu­neh­men. Dass Kran­ken­schwes­tern und der Arzt dage­gen sind, zumal es bei der Geburt Kompli­ka­tio­nen gege­ben hat, inter­es­siert sie nicht. Doch das Mädchen hat bei der Geburt einen Schlag­an­fall erlit­ten und wird nun der medi­zi­ni­schen Betreu­ung entzo­gen und in eine Wohn­gruppe für Babys und Klein­kin­der gebracht. Erst später fällt auf, dass sie halb­sei­tig gelähmt ist, was bis heute der Fall ist. Im Nach­hin­ein ist nicht mehr nach­zu­wei­sen, ob es im Kran­ken­haus eine Chance gege­ben hätte, die Behin­de­rung des Mädchens zu behan­deln. Fakt ist aber, dass diese Möglich­keit durch das schnelle Heraus­ho­len aus dem Kran­ken­haus vertan wurde. Konse­quen­zen für die Mitar­bei­te­rin­nen des Jugend­amts gab es nicht.

Vater und Mutter haben sich in den Jahren danach erkämpft, ihre Kinder wenigs­tens einmal im Monat sehen zu können. Auch dann hat die ältere Toch­ter immer wieder Häma­tome, doch anders als damals werden diese nicht ihren Pfle­ge­el­tern oder Betreu­ern ange­las­tet. In einem Brief des Jugend­am­tes steht, dass sie gele­gent­lich selbst­ver­let­zen­des Verhal­ten zeige in Form von ins Gesicht schla­gen oder sich Haare ausrei­ßen. Als Ursa­che wird sogar ange­ge­ben, dass Sophie Tren­nungs­ängste hat. All dies sind aber für das Jugend­amt keine Gründe, die Unter­brin­gung der Kinder bei den Pfle­ge­el­tern zu über­den­ken.

Unab­hän­gig­keit des Gerichts?

Vor dem Fami­li­en­ge­richt soll im Spät­som­mer 2019 die Situa­tion geklärt werden. Dort zeigt sich jedoch, dass Zwei­fel an der Unab­hän­gig­keit des Gerichts und der von ihm beauf­trag­ten Gutach­te­rin ange­bracht sind: Die Rich­te­rin verwehrt einem engen Freund der Fami­lie ohne Begrün­dung die Aussage. Während der Verhand­lung wird ein vertrau­li­cher Umgang der Rich­te­rin mit den Vertre­te­rin­nen des Jugend­amts offen­sicht­lich. Nach dem Urteil im Sinne der Behörde ziehen deren Vertre­te­rin­nen scher­zend und lachend mit der Gutach­te­rin von dannen. Eine Unab­hän­gig­keit und Objek­ti­vi­tät des Gerichts und der Gutach­te­rin ist hier nicht zu beob­ach­ten. Die Eltern haben den Eindruck, dass es sich um ein abge­kar­te­tes Spiel handelt.

Ende des Jahres 2022 wird bekannt, dass die Mutter erneut schwan­ger ist. Vom Jugend­amt werden einige Aufla­gen erlas­sen, damit das Neuge­bo­rene bei den Eltern blei­ben kann. Darun­ter die Bemü­hung der Eltern, in einem Mutter-Vater-Kind-Heim unter­zu­kom­men, in dem das Baby auch unter Kontrolle der Bediens­te­ten ist.
Doch als das Kind gebo­ren wird, zeigt sich, dass auch diese Aufla­gen nicht ernst gemeint waren. Das Jugend­amt verfügt eine erneute Inob­hut­nahme des Neuge­bo­re­nen. Da es wieder Probleme bei der Geburt gab, muss die Toch­ter einige Tage auf die Inten­siv­sta­tion. Aber auch von dort holen Vertre­te­rin­nen des Jugend­amts sie wieder ab und entzie­hen sie den Eltern.

Man kann sich des Eindrucks kaum erweh­ren, dass das Jugend­amt Berlin-Mitte einen Macht­kampf gegen die Fami­lie führt. Drei kleine Kinder werden ihr wegge­nom­men, dabei fahr­läs­sig deren Gesund­heit aufs Spiel gesetzt, ohne dass die Verant­wort­li­chen Konse­quen­zen fürch­ten müssen. Es gibt keinen nach­voll­zieh­ba­ren Grund für diese dras­ti­schen Maßnah­men, denn eine Miss­hand­lung der Kinder durch die Eltern hat es nicht gege­ben. Tatsäch­lich haben sie sich stets an alle Abma­chun­gen gehal­ten und Forde­run­gen erfüllt. Sie haben jahre­lang extra Kurse besucht, halten seit 2018 ein großes, komplett einge­rich­te­tes Kinder­zim­mer bereit, und auch den gefor­der­ten Platz im Mutter-Vater-Kind-Heim haben sie gefun­den. Dies wurde von Jugend­amt nicht akzep­tiert, mit der Begrün­dung, dass der Nacht­dienst dort even­tu­ell einschla­fen könnte.

Chris­toph Keller, der zustän­dige Stadt­rat im Bezirk Mitte, möchte nach einer Anfrage „aus Daten­schutz­grün­den“ keine Anga­ben machen. Eine Antwort auf konkrete Fragen und Vorwürfe, die mit Daten­schutz nichts zu tun haben, lehnt er ab. Das Jugend­amt, der Stadt­rat, die Gutach­te­rin und das Gericht treten wie eine Einheit auf. Als der Vater nach der Geburt der jüngs­ten Toch­ter beim Jugend­amt vorstel­lig gewor­den ist, haben sich die zustän­di­gen Vertre­te­rin­nen noch über ihn lustig gemacht. Man kann sich kaum des Verdachts des Macht­miss­brauchs und der Kumpa­nei erweh­ren. Dass es den Behör­den dabei um das Wohl der Kinder geht, ist kaum zu glau­ben.

(Dem Autor ist der Fall der Fami­lie seit mehre­ren Jahren bekannt.)

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5 Kommentare

  1. Es ist eine Schwei­ne­rei, dass man hier den die Kinder weg nimmt und in Agamunde ein Mann seine Kinder miss­han­delt und miss­braucht so wie der Mutter die Kinder nicht bekommt. Da hilft das Jugend­amt nur den Vater und nicht der Mutter, das ist das deut­sche Recht schämte!!

  2. Ja Ihr Beiden,da habt Ihr Recht sowas kann es nur in Deutsch­land geben!Da fallen ein die bestimmte Jahrgänge,ein…,(,vor,89,vor,45,vor,18!Recht habt Ihr!!!!!!!!!!

  3. Ich befinde mich in einer ähnli­chen Situa­tion .
    Seit 2,5 Jahren versu­che ich mit allen Mittel meinen Sohn zu sehen .
    Jugend­amt und Gericht treten wie eine Einheit auf .

    • Du kannst mir gerne persön­lich schrei­ben, da ich viel Erfah­rung selber machen musste und mich gut auskenne. Ich habe vor eine Anlauf­stelle für Betrof­fene zu grün­den. Meine Email lautet [Mail­adres­sen werden hier nicht veröf­fent­licht. Sie kann unter Kontakt erfragt werden.]

  4. Hallo zusam­men, zusam­men mit meiner Lebens­ge­fähr­tin kämp­fen wir darum unse­ren vier­jäh­ri­gen Sohn zurück nach Hause zu holen. Er befin­det sich seit einem halbn Jahr in Obhut. Das Jugend­amt Mitte hat völlig unver­hält­nis­mäig agiert. Das Gericht ist auf der Seite des Jgend­am­tes. Es wurde bereits einmal ein vier­wö­chi­ger Umgangs­stopp ange­ord­net mit der Begrün­dung, dass wir unse­rem Sohn gesagt haben, er käme bald nach Hause. Zuletzt wurde der Umgang erneut ausge­setz, und wir warten seit zwei Wochen auf eine Reak­tin des Gerich­tes. Eine Anlauf­stelle für Betrof­fene suche ich seit­her vergeb­lich und würde mich gern betei­li­gen eine solche zu errich­ten. Viele Grüße an alle Betrof­fe­nen, ihr schafft das haltet durch!

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