Frühe Blitzer

Bis 1910 durfte die Geschwin­dig­keit der Kraft­wa­gen in den Ortschaf­ten die eines traben­den Pfer­des nicht über­schrei­ten. Dann wurde, “weil nun das hiesige Publi­kum an die schnel­lere Abwick­lung des Fuhr­werks­ver­kehr auf den Stra­ßen gewöhnt und mit dessen Gefah­ren vertraut ist”, im Landes­po­li­zei­be­zirk Berlin die Höchst­ge­schwin­dig­keit auf 25 km/h herauf­ge­setzt. Exakt messen konnte die Geschwin­dig­keit aller­dings weder der Chauf­feur, noch die kontrol­lie­rende Poli­zei.

Aus dem Tage­buch eines Kaiser­li­chen Hofmar­schalls:
“Die soge­nann­ten ‘Auto­fal­len’ in der Umge­bung Berlins haben sich so bedroh­lich vermehrt, dass das Gene­ral­se­kre­ta­riat der Deut­schen Auto­liga beschlos­sen hat, gegen diesen amtlich beschö­nig­ten Unfug einzu­schrei­ten. Ich bin, wie wohl jeder vernünf­tige Mensch, ein Gegner aller zweck­los über­trie­be­nen Geschwin­dig­keit und aller wahn­sin­ni­gen Hetz­jag­den. Aber eine ebenso arge Über­trei­bung ist die Verfol­gungs­sucht unse­rer Gendar­men. Vor kurzem erst hat der Gene­ral­se­kre­tär der Deut­schen Auto­liga die Orts­auf­nahme einer neuen Auto­falle in Dahl­witz bei Berlin vorneh­men lassen, die den Auto­mo­bi­lis­ten schon unge­heuer viel Sche­re­reien aller Art berei­tet hat. Ein Köpe­ni­cker Gendar­me­rie­ser­geant  hat da unter Assis­tenz eines Büro­ge­hil­fen seine Aufstel­lung, und zwar ist die Aufstel­lung derart, dass sie von den Fahren­den nicht bemerkt werden kann. Und nun schreibt der Mann fröh­lich und unbe­küm­mert auf, was seinem Gendar­me­rie­wis­sen nicht vorschrifts­mä­ßig erscheint. Dann hageln die Straf­man­date — und Sträu­ben dage­gen hilft nichts. Der Sergeant muss genau wissen, welche Fahrt­ge­schwin­dig­keit erlaubt ist; das nimmt er auf seinen Dienst­eid. Aber es ist trotz­dem Unsinn. Nament­lich in der Nacht kann er das unmög­lich genau kontrol­lie­ren.”

Zobel­titz, 1910

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