Merkwürdiges aus der Taxi-Geschichte Berlins

Taxi­fah­rer sind eine Klasse für sich. Manch­mal braucht man sie, manch­mal verzich­tet man aber auch lieber auf ihre Dienste, wenn man z.B. gerade über­haupt keine Lust hat auf Sprü­che wie “ne, das ist mir zu nah, da können Sie doch auch hinlau­fen!” oder “ne, zum Flug­ha­fen BER fahre ich nicht, das ist mir zu weit im Osten” (beides leider Reali­tät). Die Berli­ner “Kutscher” haben einen sehr eige­nen Humor, das gilt aber auch für ihre Büro­kra­ten in der Innung und den Verbän­den. Aber viel­leicht ist es auch gar kein Humor, sondern ernst gemeint. Was manche Formu­lie­run­gen noch selt­sa­mer erschei­nen lässt. Hier ein paar Beispiele aus der Taxi­ge­schichte unse­rer Stadt.

Werter Kollege!

Nach vieler Mühe ist es uns nun endlich gelun­gen, von den Behör­den zu errei­chen, dass die Verord­nung vom 1. März 1932 betref­fend: “Rege­lung des Kraft­drosch­ken­ver­kehrs in Berlin” gemäß unse­rem Antrage dahin­ge­hend geän­dert wird, dass dem Einwa­gen­be­sit­zer gestat­tet wird, seinen Wagen jeden Tag zu fahren.

Ab Montag, den 4. Juli 1932, tritt folgende Rege­lung in Kraft:

  1. Vom 4. Juli 1932 darf der Betrieb einer Kraft­droschke nur halb­schich­tig ausge­führt werden und zwar:
    Die Kraft­drosch­ken mit gera­der Nummer dürfen in der Woche vom 4. bis 9. Juli 1932 einschließ­lich nur von 6 bis 19 Uhr, die Kraft­drosch­ken mit unge­ra­der Nummer nur von 18 Uhr dessel­ben bis 7 Uhr des nächs­ten Tages in Betrieb gestellt werden.
    In der Woche vom 11. bis 16. Juli haben die Kraft­drosch­ken mit gera­der Nummer die Betriebs­zeit mit den Kraft­drosch­ken unge­ra­der Nummern zu wech­seln.
    An Sonn­ta­gen kann zur Über­lei­tung die zwölf­stün­dige Schicht nach Wahl gefah­ren werden.
  2. Auf Antrag kann den Einwa­gen­be­sit­zern der Betrieb ihrer Kraft­droschke täglich nach Wahl, entwe­der von 6 bis 19 Uhr oder von 18 bis 7 Uhr gestat­tet werden. Diese Wagen erhal­ten beson­dere Zeichen.
  3. Über­tra­gun­gen von Kraft­drosch­ken an Neu- oder Altkon­zes­sio­näre sind nur zuläs­sig, wenn für jeden einzu­stel­len­den Wagen zwei weitere entstem­pelt oder gelöscht werden.

Diese Rege­lun­gen, die eine Besser­stel­lung der Einwa­gen­be­sit­zer bedeu­ten, könn­ten schon längst erfolgt sein, wenn die Unei­nig­keit im Gewerbe dieses bis jetzt nicht verhin­dert hätte. Die Innung leis­tet prak­ti­sche Arbeit und gibt nicht nur, wie die Oppo­si­tion, leere Verspre­chun­gen.
Nur durch festes Zusam­men­hal­ten können wirt­schaft­li­che Vorteile erreicht werden. Friede ernährt! Unfriede verzehrt!

(Erklä­rung der Innung verei­nig­ter Drosch­ken­be­sit­zer Groß-Berlins, 1932)

Bekannt­ma­chung

Stra­ßen, an deren Eingang ein öffent­li­cher Anschlag die Einfahrt verbie­tet, dürfen von dieser Seite aus nicht befah­ren werden!
(Zeitung für Drosch­ken­be­sit­zer, 1899).

Bekannt­ma­chung

Hier­mit verbie­ten wir jedem Führer einer bei uns versi­cher­ten Kraft­droschke, mit leerem Wagen ein ande­res Fahr­zeug, welches über 30 km Geschwin­dig­keit fährt, zu über­ho­len.
Zuwi­der­hand­lun­gen sind schrift­lich dem Verein bekannt zu geben und wird der Vorstand dann alles Weitere veran­las­sen.
Wir machen es unse­ren Mitglie­dern zur Pflicht, sich in den Dienst dieser gerech­ten Sache zu stel­len.

(Versi­che­rungs-Verein der Kraft­drosch­ken­be­sit­zer Berlin, 1933)

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